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   RG, 21.01.1935 - VI 478/34   

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RG, 21.01.1935 - VI 478/34 (https://dejure.org/1935,505)
RG, Entscheidung vom 21.01.1935 - VI 478/34 (https://dejure.org/1935,505)
RG, Entscheidung vom 21. Januar 1935 - VI 478/34 (https://dejure.org/1935,505)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist im Fall des Widerrufs eines gerichtlichen Geständnisses, das ein Prozeßbevollmächtigter nach bestimmten Weisungen abgelegt hat, der Irrtum aus der Person des Prozeßbevollmächtigten oder der Partei oder desjenigen zu beurteilen, den die Partei zur Erteilung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 146, 348
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 18.12.1989 - II ZR 254/88

    Anforderungen an Verschmelzungsbericht; Einwand des Rechtsmißbrauchs im Rahmen

    Das folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 166 BGB (vgl. BGHZ 51, 141; RGZ 146, 348, 354; Zöller/Vollkommer, ZPO, 15. Aufl., § 85 Rdn. 3; auch Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 48. Aufl., § 80 Anm. 1 B; § 85 Anm. 1).
  • BGH, 24.05.1962 - VII ZR 46/61

    Wirksamkeit eines bewußt unwahren Geständnisses

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  • BGH, 02.10.1985 - IVb ZB 62/85

    Gewährung von Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin, dessen Kenntnis der der Partei gleichsteht (§ 166 BGB; RGZ 146, 348), wußte davon spätestens seit dem 1. April 1985.
  • BGH, 06.06.1978 - VI ZR 160/76

    Zurechnung der Kenntnis eines Rechtsanwalts - Tätigkeit eines Rechtsanwalts im

    Nun meint das Oberlandesgericht in Anlehnung an RGZ 146, 348, 353 und BGHZ 40, 42 und 55, 307, 311 ausnahmsweise träfen hier in entsprechender Anwendung des § 166 Abs. 1 BGB den Kläger die rechtlichen Folgen der Kenntniserlangung durch Rechtsanwalt B. Es verkennt nicht, daß diese Vorschrift an sich Willenserklärungen betrifft, meint aber, der dem § 166 BGB zugrunde liegende Gedanke, der Vertretene müsse sich die Kenntnisse, Vorstellungen und Kenntnispflichten des Vertreters zurechnen lassen, weil er sich fremder Hilfe bediene und die Wirkung fremden Handelns für sich in Anspruch nehme, treffe auch auf die aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages tatsächlich erlangte Kenntnis eines Anfechtungsgrundes des § 580 Nr. 3 ZPO zu.
  • BGH, 16.01.1957 - V ZR 82/55

    Rechtsmittel

    In solchen Fällen ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 145, 390 [392 ff]; 146, 348 [354 f]; 151, 239 [249 f]; DR 1941, 1741), der sich der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (OGHZ 1, 168 [169]; 3, 383 [390]) und der Bundesgerichtshof (Lind-Möhr Nr. 2 zu § 161 ZPO; NJW 1956, 1878) angeschlossen haben, eine Wiedergabe der Zeugenaussagen im Berufungsurteil, sofern dieses dem Rechtsmittel der Revision unterliegt, unerläßlich (vgl. auch Stein-Jonas-Schönke 17. Aufl. § 161 ZPO Anm. II; Baumbach-Lauterbach 24. Aufl § 161 ZPO Anm. 2).
  • BGH, 08.05.1952 - IV ZR 151/51

    Rechtsmittel

    (Ebenso vgl. RGZ 145, 391 [392 ff]; 146, 348 [354]; 151, 249, 157, 348; RArbG 14, 176 [178 ff] und 21, 58; OGHBrZ 1, 168 [169]).
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